Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Folgende Punkte werden für einen Behandlungstermin im Ärztezenztrum MiraMed Salzburg (Behandlungsvertrag) vorausgesetzt:

1. Voraussetzung für einen Behandlungsvertrag im Ärztezentrum MiraMed Salzburg ist die Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Beratung: Mindestens 3 Wochen vor jeder zahn- und kieferchirurgischen Behandlung und mindestens 6 Wochen vor einer ästhetisch-plastischen Operation findet eine ausführliche, individuelle Aufklärung über Methode und Umfang des geplanten Eingriffes, Therapiealternativen, jeweilige Risiken,Vor- und Nachteile und Folgen der Behandlung oder Nicht-Behandlung statt. Das Beratungs-Honorar hierfür beträgt 75,- Euro. Kostenpflichtige Untersuchungen, wie z.B. Röntgendiagnostik (85,- bis 140,- EUR) werden zusätzlich berechnet. Spätestens 2 Arbeitstage nach Terminvereinbarung ist die Beratungsgebühr und die Röntgengebühr (im Sinne der Terminbestätigung) komplett acconto zu überweisen. Wenn eine Beratung/Untersuchung durch unser Verschulden nicht zustande kommt, erhalten Sie einen Ersatztermin oder die Accontozahlung wird zurück überwiesen.                                                         

Kontoverbindung:

Dr. B. Peter,  IBAN: AT20 5500 0002 0409 5040, BIC: SLHYAT2S

3. Ablauf: Die Termine für Beratungsgespräche und Behandlungen werden zwischen der Anmeldung Miramed und dem Patienten abgestimmt. Vor jeder Beratung füllt jeder Patient vorab das Anmeldeformular (siehe unter KONTAKT) aus und sendet dieses Formular spätestens 2 Arbeitstage nach Terminbestätigung per e-mail an info(at)miramed.at . Darin gemachte Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Im Anschluß an eine Beratung/Untersuchung können wir einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellen. Nach gründlicher Überlegung kann danach mit unserer Anmeldung telefonisch ein Behandlungstermin vereinbart werden.  

4. Eine (haus)ärztliche Bescheinigung der OP-Tauglichkeit für Eingriffe in Narkose  muss spätestens 21 Wochentage vor dem Eingriff bei MiraMed vorliegen (gerne per e-mail). Untersuchungsergebnisse sollten maximal 3 Monate alt sein.

5. Die Rechnung erfolgt entsprechend den Angaben des Kostenvoranschlages. Kostenvoranschläge behalten ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten. Bei späterem Behandlungsbeginn erfolgt die Abrechnung nach der zum OP-Termin gültigen Preisliste. Am genauesten ist die Erstellung eines Kostenvoranschlages nach einer Untersuchung möglich. Für die unverbindliche Kalkulation der Kosten ohne eine vorherige Untersuchung vor Ort sind alternativ aussagekräftige Fotos und (per Post oder per e-mail im JPG.- oder PDF.-Format) hilfreich. Insbesondere für Zahnimplantat-Kostenvoranschläge brauchen wir zusätzlich aktuelle Röntgenbilder (mindestens Panoramaröntgen). Bei Bedarf können zusätzlich auch CT- oder DVT- Untersuchungen nötig sein. 

Durch Variablen (z.B. längere Vollnarkose, unvorhersehbare Erschwernisse) sind sehr selten Mehrkosten bis zu 15 % gegenüber dem Kostenvoranschlag möglich.

6. Zahlungsmodalitäten: Spätestens 3 Arbeitstage nach der Reservierung Ihres Behandlungstermines (als Terminbestätigung) sind die vereinbarten Behandlungskosten auf das oben genannte Konto komplett acconto zu überweisen.

8. Die Stornierung von vereinbarten Terminen muss schnellstmöglich schriftlich (e-mail oder Brief) erfolgen. Als Grundlage für die Berechnung der Storno-Gebühren gilt das Datum des Eintreffens der Absage vor einem bestätigten OP-Termin. Bei Rücktritt von OP-Terminen werden folgende Storno-Gebühren berechnet:

  • 11-15 Arbeitstage vor dem bestätigten OP-Termin  - 30 % des im Kostenvoranschlag notierten Honorars (dreißig Prozent des auf dem Kostenvoranschlag oder per e-mail mitgeteilten Honorares werden einbehalten)
  • 6-10  Arbeitstage vor dem bestätigten OP-Termin  - 50 % des im Kostenvoranschlag notierten Honorars
  • 3-5  Arbeitstage vor dem bestätigten OP-Termin oder unentschuldigtes Fernbleiben  - 80 % des im Kostenvoranschlag notierten Honorars
  • 1-2  Arbeitstage vor dem bestätigten OP-Termin oder unentschuldigtes Fernbleiben  - 100 % des im Kostenvoranschlag notierten Honorars

Die Rückerstattung der Anzahlung erfolgt vollständig in unverschuldeten Fällen (Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) gegen Beleg von einem Amtsarzt oder einer Behörde. Maßanftigungen und sonstiges Material, welches nicht anderweitig verwendbar ist, müssen bei Absage auf jeden Fall bezahlt werden.

9. Garantie:

Zahnimplantate: Für Zahnimplantate gewähren wir eine Einheilgarantie: Wenn ein Implantat (extrem selten) nicht einheilt dann wiederholen wir die Implantation kostenlos. 

Plastische Chirurgie: Bei objektiv unbefriedigendem Ergebnis nach ästhetisch-plastischer Chirurgie machen wir spätestens 15 Monate nach dem Ersteingriff eine kostenlose Korrektur. 

10. Für Anreise, Unterkunft und sonstige Vorkommnisse wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

11. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen Sie gleichzeitig, dass Sie diese Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.

12. Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich.