


1. Voraussetzung für einen Behandlungsvertrag ist die Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Mindestens 1 Tag vor jeder chirurgischen Behandlung findet eine ausführliche, individuelle Aufklärung über Methode und Umfang des geplanten Eingriffes statt. Das Honorar hierfür beträgt 50,- Euro. Kostenpflichtige Untersuchungen, wie z.B. Röntgendiagnostik, werden zusätzlich berechnet.
3. Ablauf: Die Termine für Beratungsgespräch und OP werden zwischen der Anmeldung Miramed und dem Patient abgestimmt. Vor jeder Beratung füllt jeder Patient vor Ort ein Anmeldeformular aus. Darin gemachte Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Im Anschluß an eine Beratung/Untersuchung können wir einen verbindlichen Kostenvoranschlag erstellen. Nach gründlicher Überlegung kann danach vor Ort bzw. telefonisch mit unserer Anmeldung ein Behandlungstermin vereinbart werden.
Patienten mit weiter Anreise können Anmeldeformulare downloaden und uns diese nach Vereinbarung eines Beratungs- und Behandlungstermines sowie nach Erhalt unseres Kostenvoranschlages vorab zusenden. Eine verbindliche Bestätigung dieser Termine wird dem Patienten nach Erhalt des unterschriebenen Anmeldeformulares inklusive der ärztlichen OP-Freigabe (siehe 4.) und nach Eingang der Honorar-Anzahlung (siehe 6.) zugesandt.
4. Eine (haus)ärztliche Bescheinigung der OP-Tauglichkeit für Eingriffe in Narkose und zumindest eine Blutuntersuchung vor einer Fettabsaugung in örtlicher Betäubung muss spätestens 30 Tage vor dem Eingriff bei MiraMed vorliegen (Fax genügt). Die erforderlichen Werte dürfen nicht älter als 3 Wochen sein.
5. Die Honorarberechnung erfolgt entsprechend den Angaben des Kostenvoranschlages. Kostenvoranschläge behalten ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten. Bei späterem Behandlungsbeginn erfolgt die Abrechnung nach der zum OP-Termin gültigen Preisliste. Am genauesten ist die Erstellung eines Kostenvoranschlages nach einer Untersuchung möglich. Für die Kalkulation der Kosten ohne eine vorherige Untersuchung vor Ort sind alternativ aussagekräftige Fotos (per Post oder per e-mail im JPG.- oder PDF.-Format) hilfreich. Insbesondere für Zahnimplantat-Kostenvoranschläge brauchen wir zusätzlich aktuelle Röntgenbilder (mindestens Panoramaröntgen, gerne auch CT- oder DVT- DICOM-Daten). Durch Variablen (z.B. längere Vollnarkose, unvorhersehbare Erschwernisse) sind sehr selten Mehrkosten bis zu 15 % gegenüber dem Kostenvoranschlag möglich.
6. Zahlungsmodalitäten: Spätestens 30 Tage vor dem OP-Termin muss eine Anzahlung von 50 % der OP-Kosten im Kostenvoranschlag auf einem der folgenden Konten eingegangen sein:
Die restlichen OP-Kosten sind insbesondere bei ästhetisch-plastischen Korrekturen üblicherweise vor Ort und vor dem Eingriff fällig (Bar in Euro oder mit Bankomat-, EC-, Diners-, Visa-, oder Eurocard). Bei zahnärtlichen/zahnchirurgischen Behandlungen ist der Restbetrag spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Eventuell zusätzlich anfallende Kosten für spezielle Untersuchungen oder Behandlungen (Labor, EKG, etc.) bezahlt der Patient ebenso vor Ort. Aus Leistungsdifferenzen resultierende Abweichungen werden ebenso vor Ort bei MiraMed abgerechnet.
7. Unabhängig davon gilt, dass die im Kostenvoranschlag (Heilkostenplan) erstellten Angaben rechtsgültig sind.
8. Die Stornierung von vereinbarten Terminen muss schriftlich (e-mail, Fax oder Brief) erfolgen. Als Grundlage für die Berechnung der Storno-Gebühren gilt das Datum des Eintreffens der Absage vor einem bestätigten OP-Termin. Bei Rücktritt von OP-Terminen werden dem Patienten folgende Storno-Gebühren berechnet:
Die Rückerstattung der Anzahlung erfolgt vollständig in unverschuldeten Fällen (Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) gegen Beleg von einem Amtsarzt oder einer Behörde. Maßanfertigungen (z.B. Mieder) müssen bei Absage auf jeden Fall bezahlt werden.
9. Garantie: Für Zahnimplantate gewähren wir eine Einheilgarantie. Bei objektiv unbefriedigendem Ergebnis nach ästhetisch-plastischer Korrektur bietet MiraMed eine kostenlose OP-Korrektur im eigenen Haus spätestens 15 Monate nach dem Ersteingriff an.
10. Für Reise, Unterkunft und sonstige Vorkommnisse wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
11. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen Sie gleichzeitig, dass Sie diese Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
12. Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich.